Petition zur Abschaffung der Nothilfe

Notunterkunft in Uster

Null Privatsphäre: Betten in der unterirdischen Notunterkunft in Uster (Kanton Zürich).

Seit dem 1. April 2004 erhalten Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE) nur noch Nothilfe, seit dem 1. Januar 2008 auch jene mit einem abgelehnten Asylgesuch. Das bedeutet je nach Kanton circa 8 Franken pro Tag, eine notdürftige Unterkunft nur für die Nacht und nur eine minimale medizinische Grundversorgung im Akutfall. Je nach Kanton und Gemeinde herrschen grosse Unterschiede in der praktischen Ausgestaltung, die an Willkür grenzen. Besonders gravierend ist die Situation der Menschen, die lange in der Nothilfe leben.

Um auf diese Missstände aufmerksam zu machen und eine Abschaffung des Nothilfe-Regimes zu fordern, haben die “Landsgemeinde zur Nothilfe” und das Solidaritätsnetz Ostschweiz eine Petition lanciert:

Die Petition zur Abschaffung der Nothilfe als pdf

Jede Person ist berechtigt diese Petition zu unterschreiben. Ausgefüllte Bögen bis zum 30. August 2010 zurück an: Solidaritätsnetz Ostschweiz, Oberer Graben 31, 9000 St.Gallen.

Papierlose Zeitung 1/2010

Die erste Ausgabe der Papierlosen Zeitung ist gedruckt. Die Zeitung wird von illegalisierten Migrantinnen und Migranten im Rahmen eines Workshops an der Autonomen Schule geschrieben. Sie ist ein Gemeinschaftsprojekt des Bleiberecht-Kollektivs und des Vereins Bildung für Alle.

Alle, die auf unserer Adressliste sind, bekommen die Zeitung per Post zugeschickt. Alle anderen sollten das schleunigst nachholen!

Papierlose Zeitung 1/2010 (pdf)



9.3. Demo gegen das Nothilferegime!

(organisiert vom Flüchtlingscafé)

Dienstag 9. März um 14:00 Uhr
Helvetiaplatz, Zürich

Seit 2008 sind im Kanton Zürich mehr als 1000 Asylsuchende in den Notunterkünften im sogenannten Nothilfe-Programm. Diese Unterkünfte sind ausserhalb der Städte, sichtbar sind sie für die meisten der heimischen Bevölkerung nicht.

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Das Flugblatt der Platzaktion

An der Platzaktion vom 19.12. verteilt Bleiberecht dieses Flugblatt:

Immer noch da, immer noch ausgegrenzt!

Nothilfe, Dynamisierung, Migros-Gutscheine, Arbeitsverbot, willkürlich angeordnete Ausschaffungshaft, gewaltsame Ausschaffungen. Dagegen haben wir, das Bleiberecht-Kollektiv, uns vor einem Jahr mit der Besetzung der Predigerkirche gewehrt. Und dagegen protestieren wir auch heute. Denn die Diskriminierungen und Gewaltakte gegen illegalisierte MigrantInnen (Sans-Papiers) sind immer noch die gleichen wie vor einem Jahr. Aber auch die meisten Flüchtlinge sind immer noch da und haben sich nicht aus der Schweiz ekeln lassen.

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Veranstaltung am 1. Mai

flyer_1mai2Flyer als pdf

Die Besetzung der Predigerkirche: Ein Rückblick

Am 19. Dezember 2008 besetzten rund 150 Sans-Papiers und solidarische AktivistInnen die Predigerkirche im Niederdorf in Zürich. Sie forderten eine humane, unbürokratische Umsetzung der gesetzlich verankerten Härtefallregelung und die Aufhebung des Arbeitsverbotes für abgewiesene Asylsuchende sowie Papiere für alle Papierlosen.
Im Folgenden möchten wir einen Überblick über die Kirchenbesetzung geben und auf politische und rechtliche Hintergründe eingehen.

Asylgesetz / Härtefallpolitik / Nothilfe-Regime / Vorgeschichte / Kirchenbesetzung / Gespräch mit Regierungsrat /

Das neue Asylgesetz

Am 1. Januar 2007 bzw. 2008 traten in der Schweiz verschiedene Veränderungen [PDF] (v.a. Verschärfungen) im Asylbereich in Kraft. Für unser Thema sind dabei u.a. folgende Punkte von besonderer Relevanz:

  • Nichteintreten wegen Papierlosigkeit: Für das Eintreten auf ein Asylgesuch muss seitens des/der Asylsuchenden ein Reisepass oder eine Identitätskarte vorgewiesen werden, Führerausweise und Geburtsurkunden reichen nicht mehr. Genügten bislang „Hinweise auf Verfolgung“ für das Eintreten, muss seit dem 1. Januar 2007 die Flüchtlingseigenschaft glaubhaft gemacht oder nachgewiesen werden.
  • Drittstaatenregel: Diese am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Regel schreibt für Asylsuchende, welche sich zuvor in einem „sicheren Drittstaat“ aufgehalten haben, einen Nichteintretensentscheid (NEE) vor.
  • Härtefall-Prüfungen: Seit 1. Januar 2007 werden Härtefälle nicht mehr im Asylverfahren geprüft. Für abgewiesene Asylsuchende können die Kantone seither beim Bundesamt für Migration (BfM) Härtefall-Gesuche zur Erteilung für Aufenthaltsbewilligungen einreichen – sie sind aber nicht dazu verpflichtet.
  • Ausdehnung des Sozialhilfestopps: Seit 1. Januar 2008 können alle abgewiesenen Asylsuchenden von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Sie haben seither bloss noch Anspruch auf Nothilfe.

Verschiedene Verschärfungen im Schweizer Asylrecht „produzieren“ unweigerlich mehr Papierlose. Viele AsylbewerberInnen verfügen u.a. aufgrund von Verfolgung nicht über gültige Papiere. Anderen wiederum gelingt es nicht, solche oder auch Dokumente, welche ihre Flüchtlingseigenschaft beweisen, innerhalb der äusserst kurzen Frist von 48 Stunden nach Gesuchstellung zu beschaffen. Zudem werden nun Ausweise verlangt, welche auch die Ausschaffung der AntragstellerInnen erlauben. Da die Schweiz von „sicheren Drittstaaten“ umgeben ist und die meisten Flüchtlinge nicht per Flugzeug einreisen, müssen wohl mehr Asylsuchende seit Anfang 2008 mit einem Nichteintretensentscheid rechnen als bisher. Formale Kriterien erhalten durch das beschleunigte Asylverfahren mehr Gewicht und die eigentlichen Fluchtgründe der Asylsuchenden werden zur Nebensache. Beurteilungen der statistischen Veränderungen durch das neue Asylgesetz sind äusserst schwierig, da bspw. die Anzahl der
Asylgesuche, NEE oder Ablehnungen von diversen Faktoren abhängig sind. Bei Vergleichen absoluter Zahlen aus der Asylstatistik 2008 [PDF] des BfM ist äusserste Vorsicht geboten, die Gefahr von Schnellschlüssen durch Interpretationsfehler ist gross. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe hat 2006 eine lesenswerte, kommentierte Übersicht [PDF] zur Teilrevision des Asylgesetzes verfasst, die ausführlich auf die genannten und alle weiteren Punkte eingeht.

Restriktive Härtefallpolitik in Zürich

Ebenso problematisch wie die Massnahmen zur Produktion von Sans-Papiers ist die Härtefallregelung. Die neue Gesetzeslage definiert Härtefall-Kriterien bloss relativ wage und lässt den Kantonen einen beträchtlichen Ermessenspielraum in der Umsetzung. Dies führt zu teils massiven Differenzen in der Praxis der Kantone. Bestes Anschauungsbeispiel ist hier der Kanton Zürich: Dieser hat 2008 kein einziges Härtefallgesuch an den Bund weitergeleitet, während der Kanton Waadt deren 300 überwies. Im Jahr 2007 leiteten die Kantone 944 Härtefallgesuche an das BfM weiter, aus dem Kanton Zürich stammten bloss 4 davon. Der Kanton Zürich schaffte 2002 die Härtefallkommission ab, verschiedene Versuche zur Wiedereinführung scheiterten. Marc Spescha, Rechtsanwalt aus Zürich, warf im Tages-Anzeiger vom 5. Januar 2008 den Zürcher Behörden die Verweigerung der Anwendung von gesetzlich verankerten Kann-Bestimmungen vor: „Gesetzlich ist der Kanton Zürich nicht verpflichtet, Härtefallbewilligungen zu erteilen, wohl aber, solche Gesuche seriös zu prüfen. Der Kanton Zürich tut etwas anderes: Er schraubt die Anforderungen an die Härtefallkriterien derart hoch, dass sie praktisch nicht erfüllt werden können.“ Der Kanton Zürich tritt auf Härtefallgesuche nicht ein, wenn einE GesuchstellerIn keinen Reisepass vorlegt. Zudem muss eine ununterbrochene Erwerbstätigkeit während der Dauer der Anwesenheit nachgewiesen werden und hinsichtlich der sprachlichen Kriterien verlangt der Kanton Zürich ein höheres Niveau (B 1) als der Bund (A 2).

Migros-Gutscheine und „Dynamisierung“

Der Sozialhilfestopp gilt auf Bundesebene seit dem 1. April 2004 für Personen mit Nichteintretensentscheid. Mit den Verschärfungen ab 2008 kann aber auch rückwirkend auf sogenannte „Altfälle“ angewendet werden und. Zudem wurde der Sozialhilfestopp mit dem neuen Asylgesetz auch auf abgewiesene Asylsuchende ausgeweitet. Da die Leistung der Nothilfe in der Zuständigkeit der Kantone liegt, ist auch hier der Ermessensspielraum gross und die Umsetzung folgt kantonalem Recht. Basierend auf einem ausführlichen Bericht [PDF] kritisierte die Schweizer Flüchtlingshilfe (SFH) am 16. Dezember 2008 in einer Medienmitteilung [PDF], dass beträchtliche interkantonale Unterschiede in der Nothilfepraxis bestehen.

Der Kanton Zürich zeichnet sich auch hier durch ein besonders restriktives Vorgehen aus. So erhalten von Nothilfe betroffene Personen seit Januar 2008 pro Woche bloss sechs Migros-Gutscheine im Wert von je 10 Franken. Für diese Menschen eröffnen sich damit zahlreiche Probleme für ihren Alltag. Die Gutscheine werden täglich ausgehändigt und es besteht Anwesenheitspflicht. Wer nicht im Zentrum präsent ist, also bspw. bei Freunden übernachtet, erhält für diesen Tag keine Hilfe. Wenn gerade keine Migros in der Nähe ist, müssen weite Strecken zu Fuss zurückgelegt werden oder man ist gezwungen, den öffentlichen Verkehr zu benutzen. Da BezügerInnen von Nothilfe kein Bargeld erhalten, können sie sich keine Billette leisten und werden bei Kontrollen dementsprechend oft gebüsst. Die Bussen wiederum können von vielen nicht bezahlt werden, Bearbeitungsgebühren werden verrechnet und manch eineR ist dafür im Gefängnis gelandet.

Migros-Gutscheine schränken die Wahlfreiheit beim Einkauf stark ein. Billige andere Läden, die oft näher wären als die nächste Migros-Filiale können nicht benutzt werden und Nahrungsmittel aus vielen Herkunftsregionen der Flüchtlinge gibt es im Migros meist nicht. Zudem deckt auch die Migros nicht alle Alltagsnotwendigkeiten, welche mit Geld bezahlt werden müssen, ab. Der zuständige Zürcher Regierungsrat Hans Hollenstein (CVP) rechtfertigte die Vergabe von Migros-Gutscheinen in einer 20-minütigen Sendung des Regionaljournal Zürich Schaffhausen am 11. Januar 2009 folgendermassen: „Der Wille des Gesetzgebers ist, dass es bescheidene Hilfe ist, dass es nicht allzu angenehm ist. (…) Wenn es allzu angenehm ist, oder sie zuviel Geld erhielten, würden diese Leute das Land gar nicht mehr verlassen.“ Hollenstein ist überzeugt, dass „wenn man dies in Bargel
d abgäbe, würde es für andere Dinge verwendet. In der Migros gibt es auch keinen Alkohol. Sonst würde man dem Kanton Zürich vorwerfen, sie hätten nichts zu essen. Auf diese Weise haben sie sicher was zu essen, wenn auch keine Filets. Aber sie können sich davon ernähren.“ Die Worte Hollensteins bedürfen keiner Erläuterung.

Neben der Vergabe von Migros-Gutscheinen zeichnet sich der Kanton Zürich auch durch sein sogenanntes Dynamisierungs-Konzept aus. Mit diesem Neusprech-Begriff ist gemeint, dass ein Teil der MigrantInnen wöchentlich ihre Unterkunft wechseln muss. Die betroffenen Personen müssen sich wöchentlich beim Migrationsamt melden, wo die Vollziehbarkeit der Wegweisung und die Anordnung von Ausschaffungshaft geprüft wird. Anschliessend werden sie zum Sozialamt geschickt, welches ihnen für sieben Tage einer Unterkunft zuweist. Der Transport von der einen Unterkunft am einen Kantonsende zu jener am anderen Kantonsende wird weder organisiert noch bezahlt. Mit der Rotation soll die lokale Verankerung der Leute verunmöglicht und ihr Alltag noch schwieriger gemacht werden. Natürlich führt insbesondere die Zürcher Asylpolitik zu einer Kriminalisierung und Verelendung der Betroffenen. Die Leute werden zu Gesetzesübertretungen wie bspw. Schwarzfahren gezwungen, wenn sie irgendwie ihren Alltag meis
tern wollen.

Papierlose erhielten von den Betreibern der Notunterkünften bislang ein kleines Papier mit Foto – mit zwiespältigen Auswirkungen. Für viele Sans-Papiers endeten Ausweiskontrollen regelmässig im Gefängnis. Nach ein paar Nächten hinter Gittern wurden sie meist wieder freigelassen. Allerdings konnten diese Karten bei Kontrollen – abhängig von der Laune der Beamten – ein Verhaftung auch verhindern. Sans-Papiers berichten, dass das Zürcher Migrationsamt die BetreiberInnen der Notunterkünfte als Reaktion auf die Kirchenbesetzung angewiesen hat, künftig keine solchen Ausweise mehr zu verteilen.

Vorgeschichte zur Besetzung

Die Kampagne „Bleiberecht für alle“ hat eine längere Vorgeschichte. Am 19. Dezember 2007 besetzten rund 120 Flüchtlinge und SymphatisantInnen aus Protest gegen die Verschärfungen im Asyl- und Ausländerrecht das Grossmünster in Zürich. In der Folge wurden verschiedene Protestaktionen und Demonstrationen organisiert. In dem in Zürich seit Frühling 2007 bestehenden wöchentlichen Flüchtlingscafé „Refugees Welcome“ erhielten NothilfeempfängerInnen bald die Möglichkeit, ihre Migros-Gutscheine in Bargeld umzutauschen. Das Café wurde für viele abgewiesene Asylsuchende zu einem regelmässigen Treffpunkt, wo sie nicht nur ihre Migros-Gutscheine los wurden, kochen und essen konnten, sondern sich auch kollektiv organisierten. Am 18. November 2008 zogen rund 50 Flüchtlinge aus Notunterkünften im Kanton Zürich zum Migrationsamt, um ihrem Unmut über ihre prekären Lebensbedingungen Luft zu
machen und Verbesserungen zu fordern. Während des ganzen Jahres 2008 fanden zudem mehrere Gespräche verschiedener Organisationen mit Regierungsrat Hollenstein statt. Ohne Erfolg.

Besetzung der Predigerkirche

Als Reaktion auf die erfolglosen Gespräche und aus Verzweiflung ob der unverändert inakzeptablen Lebensbedingungen besetzten am 19. Dezember 2008 rund 150 Sans-Papiers und solidarische AktivistInnen die Predigerkirche im Niederdorf in Zürich. Sie veröffentlichten eine politische Erklärung, in der sie die Umsetzung der Härtefallregelung, Papiere für alle und die Abschaffung des Arbeitsverbotes für abgewiesene Asylsuchende und Menschen mit NEE forderten.

Das Verhältnis zwischen den Kirchenverantwortlichen und den BesetzerInnen war von Beginn weg distanziert. Daniel Lienhard, Präsident der Kirchenpflege, äusserte sich anfangs in der NZZ vom 22. Dezember verständnisvoll und meinte, die Kirche sei der richtige Partner, um auf den humanitären Missstand aufmerksam zu machen. Aktiv solidarisch zeigten sich die Kirchenleute bloss sporadisch, wie bspw. beim Weihnachtsgottesdienst, in dem sie auch BesetzerInnen auftreten liessen. Am 22. Dezember fand ein erstes Treffen statt, in dem die BesetzerInnen aufgefordert wurden, die Kirche bis am 27. Dezember zu verlassen. Im Gegenzug versprach die Kirche, aktive Lobbyarbeit im Interesse der Sans-Papiers zu betreiben und das Gespräch mit der Kantonsregierung zu suchen. Die BesetzerInnen lehnten dieses Angebot in ihrer Vollversammlung einstimmig mit dem Argument ab, dass „dieselben Kirchenvertreter vor einem Jahr, bei der Beendigung der symb
olischen Besetzung des Grossmünsters, ähnliche Versprechungen gemacht haben“ und „sich seither die Situation der Sans-Papiers in Zürich verschlimmert statt verbessert hat.“ Aufgrund mangelnden Vertrauens beschloss man, solange in der Kirche zu bleiben, bis es zu einer Aussprache mit dem in den Skiferien weilenden Regierungsrat Hollenstein kommt. Anfangs wurde er aufgefordert, die Kirche aufzusuchen und die BesetzerInnen dort zu treffen. Hollenstein liess indes verlauten, er käme nicht in die Kirche, sei aber bereit, eine Delegation der BesetzerInnen zu empfangen, jedoch nur wenn diese die Predigerkirche räumten.

Während der Besetzung der Kirche organisierten die Sans-Papiers Filmabende, Infoveranstaltungen und Apéros. Sie erhielten regen Visiten und nutzten die Gelegenheit für Gespräche mit BesucherInnen. So hatten sie Gelegenheit, auf ihre persönliche Geschichte, ihren prekären Alltag unter dem Zürcher Nothilferegime und auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen. Mehrere Kurzfilme des anarchistischen Film-Kollektivs „a-films“ (1 / 2 / 3) dokumentieren diesen wichtigen Austausch und überlassen den Betroffenen das Wort. Das Medienecho war überraschend und anhaltend gross. Auch in qualitativer Hinsicht gelang es, die Aufmerksamkeit auf die in der Öffentlichkeit „unsichtbaren“ und aus den Asylstatistiken „verschwundenen“ Sans-Papiers und ihre problembehaftete Lebenslage zu l
enken.

Die BesetzerInnen hielten regelmässig lange, multilinguale Delegierten- und Vollversammlungen ab, in welchen sie Entscheidungen fällten. In den Medien wurde teilweise versucht, die Besetzung als eine vom Bleiberecht-Kollektiv angeführte Aktion darzustellen, in welcher die Betroffenen bloss eine Nebenrolle spielten. Es scheint, dass die AutorInnen solcher Berichte entweder den weiten Weg in die Kirche nicht fanden, aufgrund der Kälte auf halber Strecke umkehrten oder es – einmal mehr – vorzogen, ihre eigenen Vorstellungen in die Realität zu implantieren.

Die Kirchenbesetzung führte zwischen den Kirchenverantwortlichen und dem unentwegt in den Ferien weilenden Regierungsrat wie auch innerhalb der Kirchgemeinde zu Spannungen. In der Öffentlichkeit nahmen Druckversuche seitens von KirchenexpontenInnen zu. So liess beispielsweise die Pfarrerin der Predigerkirche, Renate von Ballmoos, am 29. Dezember im Tages-Anzeiger verlauten: „Die Besetzer sehen uns als Geisel, um bei der Regierung etwas zu bewirken.“ Sie betonte, das der Kirchenbetrieb durch die Besetzung stark gestört sei und die Besetzer die Kirche immer mehr in Beschlag nähmen. Während der ganzen Besetzung versuchten sich die Kirchenverantwortlichen, als „zwischen die Fronten geraten“ darzustellen, vermieden Gespräche mit den Flüchtlingen und stellten sich auch nicht hinter deren Forderungen. Ballmoos liess sogar verlauten, man habe bei der Polizei angefragt, ob eine polizeiliche Räumung der Kirche möglich sei. So viel zu Schein und Sein weihnächtlic
her Nächstenliebe.

Am 29. Dezember luden die Sans-Papiers zur Pressekonferenz, in welcher sie erneut auf ihre prekäre Lage aufmerksam machten und betonten, dass sie während eines ganzen Jahres andere Wege versucht hätten, jedoch „über den Tisch gezogen“ wurden. Sie riefen zudem für den 3. Januar zu einer Demonstration unter dem Motto „Bleiberecht jetzt! Das Recht auf Hoffnung zurück!“ in Zürich auf. Pünktlich zur Demo gab das Bleiberecht-Kollektiv eine Sonderausgabe der Zeitung „bleiberecht.ch“ heraus. Trotz anhaltender Kälte fand die laute Demonstration in der Zürcher Innenstadt grossen Zulauf.
Im Anschluss an die Demo liessen die BesetzerInnen verlauten, die Gesprächsbedingungen Hollensteins erfüllen zu wollen und die Predigerkirche am 4. Januar zu verlassen. Pfarrer Anselm Burr lud die Sans-Papiers bis am 7. Januar in die Kirche St. Jakob am Stauffacher ein.

Enttäuschendes Gespräch mit dem Regierungsrat

Am 5. Januar wurde eine Delegation der KirchenbesetzerInnen von Hollenstein empfangen. Im Gespräch lehnte er jegliche Verbesserung der Nothilfe ab. Als ihn ein Bewohner des Nothilfezentrums „Hammermühle“ im Kemptthal darauf aufmerksam machte, dass sich leider in seiner Nähe kein Migros befinde, brüstete sich Hollenstein, er habe persönlich die Initiative ergriffen und für die 91 Personen im Zentrum drei Fahrräder (!) anschaffen lassen, damit sich die weit weg liegende Migros besser erreichen liesse. Hinsichtlich der Härtefälle versprach Hollenstein die Einsetzung einer Härtefallkommission, jedoch ohne einen konkreten Zeitplan zu nennen und sich zu deren Kompetenzen zu äussern. Eine allfällig eingesetzte Kommission müsste weitreichende Kompetenzen wie bspw. für die Definierung klarer, verbindlicher Richtlinien für die Bewertung von Härtefällen haben, damit sie eine tatsächliche Verbesserung in der Zürcher Asylpolitik darstellen würde. Härtefallkommissionen existierten bislang in Basel, Luzern und Neuenburg. Diese haben zwar keine Entscheidungsbefugnisse, jedoch aber die Möglichkeit, bei den zuständigen kantonalen Behörden Empfehlungen und Anträge einzureichen.

Hollenstein erwähnte ausserdem in der Medienkonferenz nach dem Gespräch, dass sämtliche abgelehnten Härtefallgesuche erneut geprüft würden. Flüchtlinge, die bereits fünf Jahre in der Schweiz leben, können sich nun also vage Hoffnungen machen, mittelfristig als Härtefall anerkannt zu werden. Jene jedoch, welche noch keine fünf Jahre in der Schweiz sind, müssen sich erst noch eine Weile lang illegal durchschlagen, bis sie überhaupt erst ein Härtefallgesuch stellen können. An der im kantonalen Vergleich äusserst restriktiven Bewilligungspraxis von solchen Gesuchen will Hollenstein gegenwärtig nichts ändern, weshalb wohl auch eine erneute Prüfung der Gesuche nicht viel nützen wird.

Die Sans-Papiers kritisierten in einer Medienmitteilung indes, dass sich Hollenstein hinter dem Migrationsamt verstecke und seine politische Verantwortung nicht wahrnehme. In Interviews zeigten sich die Sans-Papiers enttäuscht vom Gespräch mit Hollenstein. Sie hatten sich vor allem auch positive Veränderungen in ihrem harten Alltag unter dem Nothilferegime erhofft. Am 7. Januar zogen die Sans-Papiers aus der Kirche St. Jakob aus und erklärten ihre Aktion nach langen Diskussionen für beendet. Viele von ihnen kehrten nach 19 anstrengenden Tagen schliesslich in die Nothilfeunterkünfte zurück. Vorbei ist ihr Kampf damit aber nicht – er hat erst richtig angefangen. In den kommenden Wochen werden weitere politische Schritte beraten.

Stimmen der Sans-Papiers

Auf dieser Seite veröffentlichen wir in den nächsten Tagen laufend Kurzportraits und Geschichten der Sans-Papiers aus der Predigerkirche.

Video: Stimmen aus der Kirche St. Jakob

Am Sonntag, 4. Januar 2009 zogen die BesetzerInnen der Predigerkirche in Zürich auf Einladung weiter in die Kirche St. Jakob. Damit waren auch die von Regierungsrat Hollenstein gestellten Bedingungen für ein Gespräch erfüllt. Am Montag, 5. Januar empfing Hollenstein schliesslich eine Delegation der Sans-Papiers zum Gespräch.

Im Kurzfilm geben zwei Sans-Papiers ihrer Enttäuschung über die mageren Zusagen des Regierungsrats Ausdruck, erklären nochmals ihre Problemlage und äussern sich dazu, wie es weiter gehen soll.


Weitere Versionen / Download

Video: Medienkonferenz vom 29.12.

Am 29. Dezember 2008 luden die BesetzerInnen der Predigerkirche in Zürich zur Pressekonferenz. Mehrere VertreterInnen der Sans-Papiers machten dabei auf ihre prekäre Lage im Kanton Zürich und auf ihre politischen Forderungen aufmerksam.

bella_kleinBella Dacosta, 28, Angola

Dani Stern. Aus Angst um ihr Leben flog Bella aus Angola nach Europa. Sie lebt nun in einem Container in Adliswil und erhält wöchentlich sechs Migros-Gutscheine im Wert von zehn Franken. Ihr Wunsch: So zu leben, wie die anderen.

«Ich bin Bella Dacosta, 28 Jahre alt und stamme aus Angola. Ich kam vor neun Jahren nach Europa, nachdem meine Eltern ermordet wurden. Zwar war damals in Angola der Krieg bereits vorbei, aber dennoch wurden weiterhin Leute ermordet. Mein Vater war Aktivist in der Unita-Partei. Ich ging zu dieser Zeit im Kongo in die Schule. Nach dem Tod meiner Eltern bin ich nach Angola an das Begräbnis gereist. Danach wollte ich bloss weg. Ich hatte Angst, selber auch umgebracht zu werden. Ich flog nach Rom, wo ich jedoch niemanden kannte. Auf dem Bahnhof von Rom sprach mich ein Mann an, der mir Arbeit versprach. Er wollte, dass ich mich prostituiere. Das wollte ich nicht. Ich reiste in die Schweiz weiter. Hier meldete ich mich in Kreuzlingen bei der Empfangsstelle für Flüchtlinge und beantragte Asyl. Man schickte mich nach Bülach ins Durchgangszentrum und später nach Fällanden. Mein Asylgesuch wurde nach vier Jahren abgelehnt, ebenso der Rekurs dagegen. In Angola ist jetzt Frieden, war die Begründung. Das stimmt nicht. Das Morden geht weiter. Ich habe Angst, zurückzukehren, ich habe Angst vor den Leuten, die meine Eltern getötet haben.

Kein Geld für den Zug

Nach der endgültigen Ablehnung meines Asylgesuches kam ich ins Gefängnis. Zuerst sass ich sechs Tage im Polizeigefängnis bei der Kaserne, danach wurde ich ins Ausschaffungsgefängnis beim Flughafen verlegt. Nach drei Monaten kam eine Aufseherin und legte mir ein Papier vor, das ich unterschreiben musste. Sie sagte mir: «Bella, du bist frei. Aber du musst jetzt die Schweiz verlassen». Daraufhin konnte ich gehen.

Ich lebe jetzt im Nothilfezentrum Adliswil, ich teile mit drei anderen einen Container. Pro Tag bekomme ich für zehn Franken Migros-Gutscheine – sechs Tage in der Woche. Am Sonntag muss ich offenbar nichts essen, findet das Migrationsamt. Von den Migros-Gutscheinen muss ich leben. Einige Leute bekommen manchmal noch zusätzlich drei Franken, wenn sie das Notzilfezentrum putzen. Ich sitze meistens in unserem Container rum. Was soll ich sonst schon tun? Ich kann ja auch nicht mit dem Zug irgendwo hin fahren. Dafür fehlt mir das Geld. Besuch darf nur zwischen neun Uhr morgens und sieben Uhr abends kommen. Ich habe hier in der Schweiz bis jetzt vor allem andere Asylsuchende kennengelernt. Schweizer Freundinnen und Freunde habe ich fast keine gefunden. Wenn ich mich in der Öffentlichkeit aufhalte, würde man mich schnell verhaften. Viele Freunde von mir sind schon mehrmals einfach für ein paar Tage von der Polizei inhaftiert worden. Ich habe ja gar keinen Ausweis, nur eine Fotokopie des Durchgangszentrums, mit meinem Foto und meinem Namen.

«Dann durfte ich nicht mehr»

Alles, was ich will, ist einen normalen Ausweis und eine Arbeit. Ich möchte einen Beruf lernen. Ich würde sehr gerne Menschen in einem Altersheim pflegen. Bis vor zwei Jahren durfte ich wenigsten noch bei den Beschäftigungsprogrammen der Asylorganisation Tage die Woche, von Montag bis Freitag und dabei hundert Franken im Monat verdient. Ich fand das gut. Ich will so leben wie die anderen. Ich will am Tag arbeiten. Doch dann durfte ich plötzlich nicht mehr, wegen dem neuen Asylgesetz.

Von der Kirchenbesetzung habe ich im Kasama erfahren. Das ist ein Ort, wo sich viele Flüchtlinge immer am Dienstagmittag treffen. Wir können dort unsere Migros-Gutscheine in Bargeld umtauschen, bekommen zu essen und können mit einander reden. Für mich ist das Kasama sehr wichtig. Ohne den Umtausch der Migros-Gutscheine könnte ich überhaupt nicht reisen und andere Leute besuchen.»


Berhanu Tesfaye, Äthiopien

«Mein Name ist Berhanu, ich bin Äthiopier und lebe seit Januar 2000 in Zürich. Ich bin fünfzig Jahre alt besitze einen Bachelor in Agrar-Ökonomie und einen Master in Entwicklungs-Wissenschaften. Ich möchte beschreiben, weshalb ich ein Asylsuchender geworden bin: Ich habe in Äthiopien als höherer Beamter in der Regionalverwaltung von Gambella im Südwesten des Landes gearbeitet. Meine Aufgabe war es, zu kontrollieren, ob das jährliche Regionalbudget richtig eingesetzt wurde. 1989 ging ich zusammen mit zwei Kollegen für 16 Monate legal nach Holland, um dort meinen Master zu machen.

In dieser Zeit brachen in Cambella ethnische Unruhen aus. Die Armee richtete Massaker an, es kam zu mehreren hundert Toten. Meine beiden Kollegen sind dennoch zurückgekehrt, nach dem unsere Aufenthaltserlaubnis in Holland abgelaufen war. Sie wurden beide sofort nach Ankunft verhaftet. Der eine von ihnen hat seither fünf, der andere sechs Jahre im Gefängnis zugebracht. Da wollte ich es nicht mehr riskieren, nach Hause zu gehen. Weil ich aber in Holland nur unter der Bedingung studieren durfte, dass ich kein Asylgesuch stellen werde, bin ich in die Schweiz gekommen, um hier ein Gesuch zu stellen.

Ich bin zwei Mal abgewiesen worden. Äthiopien ist ein Land mit ungefähr 75 Millionen Einwohnern und wird seit mehr als vierzig Jahren von einem Unrechtsregime geführt. Bis 1991 herrschte dort eine Militärjunta, seither herrschen ethnisch geprägte Parteien. Obwohl der Äthiopische Staat auf dem Papier die Menschenrechte garantiert, gehört Äthiopien weltweit zu den unrühmlichen Spitzenreitern beim Verhaften von Journalisten. Mitglieder von Oppositionsparteien werden kollektiv verhaftet und eingesperrt.

Eine Reihe Familienclans

Die Politik der herrschenden Partei EPRDF (Ethiopian peoples revolutionary democratic front) provoziert ethnische Auseinandersetzungen zwischen Volksgruppen, die seit Jahrhunderten Seite an Seite leben. Die Regierung schreckt auch vor einer Massakrierung der eigenen Leute nicht zurück, wenn diese abweichende Ideen vertreten.

Beispiele für Verbrechen der Regierung sind das Massaker an Angehörigen des Anuak-Stammes (Südwest-Gambella), das 400 Tote forderte, die Massaker in der Region Sidama, die mehr Autonomie von der Zentralregierung verlangte, oder die 193 Toten, welche bei Unruhen in der Hauptstadt Addis Abeba im Anschluss an die Wahlen im Jahre 2005 zu beklagen waren, als Oppositionspolitiker 137 der 138 zu vergebenden Sitze erringen konnten und die Regierung des Wahlsieg niederschlug. Die EPRDF ist keine eigentliche Regierung sondern eine Reihe von Familienclans, die sich gegenseitig verschiedene Posten zuschachern und so alle Bereiche der Verwaltung kontrollieren. In jedem Rechtsstaat gilt der Grundsatz der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative. Nicht so in Äthiopien. Hier greifen die Staatsgewalten ineinander. Es gibt weder eine gegenseitige Kontrolle, noch einen gegenseitigen Ausgleich. Auch das Militär, die Polizei und die Geheimdienste sind von einer einzigen Ethnie dominiert. Sie dienen nicht dem Volk, sondern der regierenden Partei. Diese aber unterdrückt nicht nur die Menschen, die in Äthiopien leben, sondern setzt ihren diplomatischen Stab ein, um Informationen über Äthiopier zu sammeln, die im Ausland leben. Ein Land, wo vier Millionen Menschen jährlich Hunger leiden, setzt seine mageren Ressourcen ein, die Äthiopische Diaspora auszuspionieren!

Um die Wahrheit zu sprechen: Die Schweiz möchte mich um jeden Preis loshaben und ist daher bereit, mich in die Hände einer Sippe von Diktatoren zu liefern. Ich möchte an das Schweizer Volk appellieren, den Äthiopiern zu helfen, und mir eine Erlaubnis zu geben, hier zu bleiben, bis Äthiopien zur Ruhe kommt.»

Video: Stimmen aus der besetzten Kirche (1)



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Video: Stimmen aus der besetzten Kirche (2)

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Video: Stimmen aus der besetzten Kirche (3)

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Kasama*, Sierra Leone

Von 2001 bis 2004 wurde ich in Holland aufgrund der Situation in meinem Herkunftsland (Sierra Leone) vorläufig aufgenommen. Vorher war ich geologischer Ingenieur. Als meine Aufenthaltsbewilligung in Holland auslief, kam ich 2004 in die Schweiz. Hier wurde auf mein Asylgesuch gar nicht erst eingetreten.

Wegen “illegalen Aufenthalts” wurde ich 12 Monate ins Gefängnis gesteckt, obwohl ich nichts verbrochen habe. Seit ich Anfang 2008 aus der Haft entlassen wurde, muss ich alle sieben Tage die Notunterkunft wechseln.

* Name geändert.

Hasti Anvari, 20, und Soudabe Mirani, 47, Iran

Ich wohne seit 8 Jahren mit meiner Mutter, meinem Vater und meinen Geschwistern zusammen hier in der Schweiz. Wir mussten den Iran aus politischen Gründen verlassen. Hier gibt es zwar Sicherheit, aber wir fühlen uns nicht willkommen. Bis heute haben wir den Ausweis N. Für mich bedeutet das, dass ich keine Lehre machen konnte, weil man mit diesem Ausweis benachteiligt ist. 2 Jahre lang war ich auf der Suche nach einen Job. Das gleiche gilt für meinen Bruder. Er schloss zwar die Schule ab, fand jedoch keine Lehrstelle. Endlich habe ich einen Job als Verkäuferin gefunden, es gefällt mir zwar nicht so, aber ich bin glücklich dass ich immerhin etwas gefunden habe. Während 6 Jahren wohnten wir in einem Asylheim. Man muss sich das mal vorstellen. Eine Familie von 5 Personen muss sich 2 Zimmer teilen. Die Küche, Toilette und Dusche mussten wir mit anderen Leuten zusammen benutzen. Vor 1 ½ Jahren haben wir zum Glück eine Wohnung gefunden. Wenn wir in den Iran zurückkehren müssten, würde dies – das muss ich offen sagen – für meinen Eltern den sicheren Tod bedeuten. Wenn das Mullah Regime verschwindet, kehren wir sicher in den Iran zurück.

Moussa Diarra, Mali

Ich bin seit 3 Monaten in der Schweiz. Ich kämpfe für mein Leben, in meinem Land ist die Situation sehr schwierig. Meine Familie ist sehr arm und ich möchte ihnen helfen. Deswegen bin ich auf der Suche nach einem besseren Leben und würde gerne hier in der Schweiz bleiben. Ich bin schon in viele verschiedenen Länder gewesen und wurde immer wieder weggeschickt. Die Situation in der Schweiz ist sehr schwierig für mich. Ich muss jede Woche die Unterkunft wechseln. Manchmal muss ich in Bunkern mit viele anderen Leuten übernachten. Die Nächte sind lang und kalt dort. Wir bekommen nur die Migrosgutscheine. Damit kann ich mir kaum etwas leisten. Diese Woche musste ich 2 Nächte im Gefängnis übernachten, da ich im Zug beim Schwarzfahren erwischt wurde. Ich kann mir aber keine Zugbillette kaufen. Denn ich bekomme nur die Migrosgutscheine. Sie haben mich auch festgenommen, weil ich keinen gültigen Ausweis von der Schweizer Behörden bekommen habe, sondern nur ein Papier, wo ein Foto von mir drauf ist und mein Herkunftsland. Dieses Papier ist aber nicht rechtsgültig. Ich werde hier in der Schweiz wie ein Krimineller behandelt, obwohl ich nichts verbrochen habe. Ich möchte hier bleiben, um zu arbeiten und ich werde weiter kämpfen.

Davood Schojaei, 33, Iran

Ich musste mein Land verlassen, weil ich meine Religion geändert habe. Aber das dürfen wir in unserem Land nicht. Seitdem werde ich verfolgt. Damals arbeitete ich als Goldschmid und hatte ein schönes Leben. Nun wohne ich seit 6 Jahren in der Schweiz in Adliswil. Nach zwei Monaten erhielt ich den ersten negativen Entscheid von der Schweizer Behörden. Der zweite folgte schnell darauf. Ich darf hier nicht arbeiten, weil mein Asylgesuch abgelehnt wurde. Ich würde aber sehr gerne arbeiten und mich selber finanzieren. Einen Ausweis bekommen wir nicht, sondern nur einen kleinen Zettel, wo mein Name drauf steht. Wenn die Polizei mich aus irgendeinem Grund kontrollieren würde, würden sie mich festnehmen und ins Gefängnis stecken. Ich verstehe nicht, warum wir hier in der Schweiz wie Kriminelle behandelt werden, ich habe nichts verbrochen.

Ich wohne in einer Asylunterkunft mit 3 anderen Asylanten in einem kleinen Zimmer. Jeden Tag bekommen wir nur die Migrosgutscheine, die einen Wert von 10.- haben, und damit müssen wir uns alles finanzieren, Essen, Kleider, Fortbewegungsmittel etc. Aber das reicht kaum aus. Wenn es für mich nicht so gefährlich wäre, würde ich nach Iran zurückkehren, denn hier fühle ich mich ausgegrenzt und schlecht behandelt. Aber ich kann nicht zurück, die iranische Regierung würde mich umbringen.

Bahram Gharianlu, 44, Iran

Ich bin seit 6 Jahren in der Schweiz. Ich möchte frei meine Religion aussuchen können, aber das ist in meinem Land verboten. Im Iran war ich im freien Militär. Ich hatte oft Probleme mit der Polizei, weil es klare Kleidervorschriften gibt. Zum Beispiel darf man keine kurzen Ärmel tragen. Seit 20 Jahren haben wir Probleme mit dieser Regierung. Hier in der Schweiz bin ich ein Asylant. Bekomme aber keine Papiere. Ich war verheiratet, aber da ich schon so lange hier in der Schweiz bin und meine Frau nicht besuchen durfte, hat unsere Beziehung nicht geklappt und wir haben uns scheiden lassen. Ich habe ein Kind mit ihr zusammen, aber habe es seit 7 Jahren nicht mehr gesehen.

Ich möchte wie ein Mensch behandelt werden, deswegen bitte ich die Schweizer Regierung, dass sie mir eine Bewilligung gibt. Wenn ich nach Iran zurückgeschickt werde, bin ich ein toter Mensch!

Hosseini Hamid, Iran

Ich bin seit 10 Monaten in der Schweiz. Letzte Woche habe ich zwei Nächte im Gefängnis verbracht, weil ich von der Behörde nur einen Ausweis bekommen habe, der nicht offiziell anerkannt ist. Nur ein Stück Papier mit einem Foto darauf ohne Stempel oder etwas rechtlich anerkanntem. Damit bin ich eine Polizeikontrolle gekommen und festgenommen worden. Alle 21 Tage muss ich mein Heim wechseln. Dabei fällt es mir sehr schwer mich irgendwo zuhause zu fühlen. Ich fühle mich ausgegrenzt und dieses System schikaniert uns. Mein iranischer Pass gilt hier nicht, der Zettel der Behörden auch nicht. Ich werde zu einem Illegalen gemacht.

Ich musste den Iran verlassen weil ich meine Religion gewechselt habe und darauf im Iran die Todestrafe steht. Vorher habe ich in Israhan (Iran) 6 Jahre lang Medizin studiert.

Mohammed Abdulkarim

Ich wohne seit 1998 in der Schweiz. Im Irak war ich Sekundarschuhllehrer und habe Lehrlinge als Automechaniker ausgebildet.
Da ich Kurde und politisch aktiv bin, werde ich im Irak verfolgt. Meine Reise in die Schweiz war sehr anstrengend und lang, da ich nicht viel Geld hatte.
Meine Situation in der Schweiz ist sehr schwierig, da ich einen Ausweis “F” besitze. Dies bedeutet, dass ich nur vorläufig als Flüchtling aufgenommen werde und nirgends eine Arbeit bekomme. Ich schicke viele Bewerbungen und strenge mich an, Deutsch zu lernen. Trotzdem habe ich noch keine Arbeit gefunden. Eine Rückkehr nach Irak kommt für mich nicht in Frage, da ich sonst gefoltert werde und Angst vor der Todesstrafe habe.

Ayo*, 27, Afrika

Aufgewachsen und zur Schule gegangen ist Ayo in der Hauptstadt seines Landes. Mit 20 hat er die Schule abgeschlossen, hat eine Kurzausbildung als Mechaniker absolviert – ein Zertifikat erhalten. Doch in seiner Stadt eine Anstellung zu finden ist fast so schwierig wie Schweizergardist im Vatikan zu werden. Ayo beginnt, zusammen mit seiner Mutter, ein eigenes Business: Sie verkaufen Gemüse auf dem Markt, eine ganze Familie muss versorgt werden. Es geht, irgendwie. Weil Ayo gerne Sport macht, rennt, geht er in einen kleinen Sportklub in seiner Gegend. Er ist gut, wird von anderen Sportklubs eingeladen, könnte an verschiedene Rennen gehen. Doch Ayo kann nicht, weil das Geld fehlt. Dann, es ist Juli 2006, bekommt er eine Einladung, an einem Sportevent in der Schweiz, Zermatt, mitzumachen… Ayo weiss, dass er da hin will, muss. Irgendwie. Schon seit langem ist es ein Traum von ihm, in die Schweiz zu reisen, vielleicht ein neues Leben zu beginnen. Er sammelt Geld, bei Verwandten, Freunden. Sie geben es ihm, er wird es zurückbezahlen.

Ayo fliegt in die Schweiz. Er rennt in Zermatt. Und weil er Hoffnung hat in seinem Herzen und Träume, steigt er nicht wieder ins Flugzeug zurück in sein Heimatland. Er findet heraus, wie das hier läuft, bzw. nicht läuft und ohne Asylantrag läuft gar nichts… Also stellt er einen Asylantrag, fühlt sich nicht richtig wohl dabei, denn Asyl braucht er ja nicht. Auf seinen Antrag wird nicht eingegangen, NEE, Nichteintretens Entscheid heisst das im Fachjargon. Ayo mag noch nicht aufgeben. Er hat inzwischen jemanden aus seinem Land kennen gelernt und bei ihm so etwas wie ein kleines zu Hause gefunden, einen Platz, an dem er willkommen ist. Er hat bald Freunde, feiert zusammen mit ihnen Weihnachten. Ayo zieht alle paar Wochen in eine neü Notunterkunft wo er das Nötigste bekommt, mehr nicht. Eines – nicht sehr schönen – Tages, Ayo ist inzwischen seit acht Monaten in der Schweiz und gerade auf dem Weg in die Asylunterkunft, kommt er in eine Polizeikontrolle. Die Polizisten lassen ihn nicht wieder gehen, keine Papiere, mitkommen! Ayo geht mit nichts mehr als seinen Kleidern die er trägt und einigen wenigen Habseligkeiten im Rucksack, mit zur Kaserne. Zum ersten Mal in seinem Leben findet er sich im Gefängnis wieder. Nach einer Woche wird er ins Ausschaffungsgefängnis Kloten gebracht, von hier aus hört er die Flugzeuge, Zürich-Nairobi, Darfur-Zürich usw., den ganzen Tag. Ayo versucht, was noch zu versuchen ist, es gibt Leute, die für ihn sprechen, vor dem Gericht, die Rekurse einlegen. Ayo hofft. Hofft, dass er rauskommt, dass er seinen Weg versuchen darf. An die drei ersten Monate werden weitere drei gehängt. Zum Glück bekommt er immer wieder Besuch. Nach weiteren drei Monaten überlegt er sich, freiwillig zurück zu kehren. Noch ist aber die Hoffnung stärker, wenn er jetzt aufgibt, war alles so sinnlos… wieder drei Monate Verlängerung. Ayo hat gehört, dass fast nie jemand länger als 15 Monate hier bleiben muss. Das lässt ihn durchhalten. Inzwischen hört er von seinem Bruder, mit dem er hin und wieder telefoniert, dass die Leute, von denen er sich Geld geliehen hat, dieses zurückwollen. Ayo möchte es bezahlen, wird es irgendwie und irgendwann. Er würde gern arbeiten, ein bis zwei Stunden am Tag gibt es im Gefängnis Arbeit. Mehr nicht. Die Situation belastet Ayo mehr und mehr. Doch er hofft weiter. Doch die Monate vergehen, immer wieder drei dazu. Nicht der Gedanke an eine mögliche Rückkehr ist der erdrückendste, sondern die Tatsache, dass er, Ayo, im Gefängnis ist. Manchmal kommt es ihm vor wie eine Unmöglichkeit. Er hat nie gedacht, dass ihm das passieren könnte, ganz einfach deshalb, weil er kein Verbrechen begangen hat. Nichts getan, was er und was die meisten Menschen als Unrecht empfinden. Für Ayo ist das schwer zu verkraften. Er muss nicht nur seinen Traum, in der Schweiz ein Leben aufbaün zu können, loslassen, sondern auch damit zurechtkommen, dass sein Wille, etwas zu geben, sich einzufügen, zu arbeiten, in das Land und die Menschen hier zu investieren und etwas von seinem positiven Wesen in unsere Schweizer Luft zu streün, im Gefängnis so lange hingehalten worden ist, bis er kaum mehr existiert. Ayo hat nach 16 Monaten in Ausschaffungshaft den Behörden mitgeteilt, dass er zurück nach Kenya möchte. Er hat keine Hoffnung mehr für die Schweiz.

Obwohl Ayo jetzt eingewilligt hat zurück zu gehen, bleibt er in Ausschaffungshaft. Jetzt fehlen plötzlich die Papiere. Nach 16 Monaten lassen sie ihn frei, mit einem Schreiben in der Hand die Schweiz zu verlassen. Das wollte er ja- aber es ging ja doch nicht, ihm fehlen nicht nur die Papiere um hier zu bleiben, ihm fehlen auch die Papiere um zu gehen. Was ist jetzt besser illegal bleiben oder illegal gehen? In ganz Europa hat er keine Chance, da sein Asylgesuch abgelehnt wurde, wie soll er zurück in seine Heimat, er darf nicht arbeiten, will an seiner Ehrlichkeit festhalten, hat also kein Geld. Er schöpft Hoffnung findet andere Menschen in der gleichen verzweifelten Lage wie er, sie wollen mit den Menschen hier reden. Sie wünschen sich die Chance zu bekommen, als Menschen hier ihr Glück versuchen zu dürfen. Ayo möchte sich nicht verstecken, er möchte mit den Menschen sprechen, von Mensch zu Mensch… Eine Verbindung und ein Verständnis herstellen. Dazu kam er am 19. Dezember kurz vor Weihnachten, dem Fest der Versöhnung, mit vielen anderen in die Predigerkirche, wartet dort um mit Menschen zu sprechen. Wartet und hofft auf alle die offen und bereit sind zuzuhören. Mit dem Wunsch unsere Gesetze menschlicher zu machen!

* Name geändert.

Peschtiwan Ahmad, 26, Irak/Kurdistan

Ich wohne seit 6 Jahren in einer Asylunterkunft in der Schweiz, genauer in St. Gallen. Ich habe nur einen F-Ausweis (vorläufige Aufnahme) und finde deshalb keine Arbeit. Ich suche immer Arbeiten auf Baustellen oder in Metzgereien, habe aber nur kurz temporär auf einer Baustelle gearbeitet, sonst finde ich nichts. In Karkuk arbeitete ich in der Landwirtschaft. Aus politischen Gruenden musste ich den Irak verlassen. Ich kann mir nicht vorstellen wieder zurück zu gehen, da ich Angst vor Folter habe.

Mortza Daneshnia, 48, Iran

Im Iran war ich Politiker und habe Biologie studiert. Ich hatte meinen eigenen Supermarkt. Im Jahr 2000 musste ich mit meiner Familie aus politischen Gründen fliehen. Ich habe für etwa 10′000 Dollar gefälschte Pässe fuer meine Familie gekauft, damit ich sie sicher ueber die Grenze bringen konnte. Sie sind dann nach Griechenland geflohen und ich bin nach Deutschland gegagen und habe versuecht sie auch dorthin zu hohlen. Leider hat das nicht geklappt und deswegen bin ich zu ihnen nach Griechenland gegangen. Bei der Ankunft haben sie mich 10 Tage im Flughafen festgehalten. Die Zeit dort war eine sehr dramatische Zeit fuer uns, da wir die Sprache nicht konnten und keine Nothilfe bekamen. Ich fand einen Job bei einer Firma die Aluminiumtueren herstellt. Nach einer Weile habe ich Rueckenprobleme bekommen und konnte dort nicht mehr Arbeiten. Deswegen fing ich an im Bazaar zu Arbeiten. Wir sind dann bis 2006 in Griechenland geblieben. Die Behoerden in Griechenland verlangten von uns, dass wir in die Botschaft gehen um den Pass zu verlaengern, was wir als politische Flüchtlinge natürlich nicht konnten. Wir hätten uns quasi selber ausgeliefert. Wir mussten also wieder ausreisen. Dabei hatten wir die Wahl zwischen USA, Kanada oder der Schweiz. Weil wir kein Geld hatten sind wir in die Schweiz gekommen, da die Reisekosten am niedrigsten waren. Seit zweieinhalb Jahren wohnen wir in der Schweiz in Kreuzlingen. Von den schweizer Behörden haben wir zweieinhalb Jahre lang keine Antwort bekommen, was uns psychisch sehr belastet hat. Die Wartezeit ohne Bewilligung ist unerträglich. Meine zwei Kinder (13 und 12 Jahre alt) gehen hier zur Schule. In der Schweiz habe ich keinen Job gefunden, da ich älter bin. Im Oktober haben wir von den Behörden den ersten negativen Entscheid bekommen. Wir reichten eine Beschwerde gegen den negativen Entscheid ein, doch der Anwalt war sehr teür, wir haben 3000 Franken dafür bezahlen müssen. Jedoch erhalten wir nur Nothilfe, was 8 Franken pro Tag bedeutet. Wir fühlen uns nirgendwo willkommen. Das einzige was ich will, ist für meine Kinder eine gute Zukunft. Wo ist Amnesty International, wo ist die Gerechtigkeit ?

Sternlauf am 7. Dezember / Protest march 6th of December

NEW: Download Flyer in English

Solidarität einfach aber effektiv: Migrosgutscheine Tauschen jetzt!

Seit anfangs Jahr erhalten Flüchtlinge, welche in Notunterkünften leben müssen, die gesetzlich vorgeschriebene Nothilfe von CHF 8.- pro Tag in Form von Migros-Gutscheinen ausgehändigt. Mit dieser neuen Praxis grenzen die Behörden Asylsuchende komplett aus dem sozialen Leben aus. Die Flüchtlinge haben keine freie Wahl mehr, einzukaufen, wo sie möchten. Sie können nicht zum billigen Gemüsehändler um die Ecke oder ins Brockenhaus. Weiter sind die Betroffenen in ihrer Mobilität stark eingeschränkt, da mit Migros- Gutscheinen keine Zugbillette gekauft werden können. Solche Massnahmen treiben die Menschen bewusst in die Kriminalität, weil Schwarzfahren in diesem Fall der einzige Ausweg ist.

Um diese strukturelle Diskriminierung zu bekämpfen, tauscht das Bleiberecht-Kollektiv Zürich Migros-Gutscheine in Bargeld. Wöchentlich wechseln wir Gutscheine im Wert von mehreren Tausend Franken.

Wir suchen solidarische Menschen, die bei uns Migros-Gutscheine beziehen und auf diesem Weg mithelfen dieser diskriminierenden Praxis etwas entgegen zu stellen. Das Abkaufen von Gutscheinen ist eine konkrete Möglichkeit Solidarität zu leben und die Menschen in ihrem tagtäglichen Kampf für ein Bleiberecht zu unterstützen!

Schnell und einfach (in Zusammenarbeit mit dem Anwaltskollektiv Zürich)

Gewünschten Betrag an Migros-Gutscheine auf folgendes Konto einzahlen (bitte nur 10′er Beträge einzahlen!):
Rechtsauskunft Anwaltskollektiv Zürich
Postfach 1141
8026 Zürich
PC-85-281331-6
Und ein bis drei Tage später die Gutscheine im Briefkasten.

Schnell, solidarisch und sehr hilfreich!

Oder wie bis anhin: Jeden Dienstag von 11:00 – 14:00 Uhr im Flüchtlingscafé

(Infoladen Kasama, Militärstrasse 87a, 8004 Zürich)