Erklärung der Sans-Papiers aus der Predigerkirche zur Schaffung einer Härtefallkommission im Kanton Zürich

Die Verordnung zur Schaffung einer Härtefallkommission per September 2009 wurde von Betroffenen und AktivistInnen des Kollektivs “Bleiberecht für Alle!” positiv aufgenommen. Dieser Schritt ist das Mindeste was nach fast dreiwöchiger Besetzung der Predigerkirche und dem Gespräch mit Regierungsrat Hollenstein erwartet werden durfte.

Nach wie vor leben jedoch viele abgewiesene Flüchtlinge und Sans-Papiers im Kanton Zürich unter äusserst prekären Bedingungen und für die meisten Betroffenen ändert sich nichts. Unterirdische Notunterkünfte, Nothilfe in Form von Migrosgutscheinen, Ausweisentzug, Dynamisierung und polizeiliche Repression sind nur einige Beispiele aus dem Alltag von abgewiesenen Flüchtlingen.

Trotz enormer Medienpräsenz während der Kirchenbesetzung, wurde die Idee einer Generalamnestie von abgewiesenen Flüchtlingen und Sans-Papiers nie in Erwägung gezogen, obwohl andere Länder in Europa (Spanien, Frankreich, Italien) mit Regularisierungen positive Erfahrungen gemacht haben und Hunderttausende der Illegalität und dem Schattendasein entfliehen konnten.

Auch eine Aufhebung des Arbeitsverbot wurde weder in den Medien noch in den politischen Räten diskutiert. Und dies obwohl Arbeit erwiesenermassen die Integration, welche von der politischen Rechten lautstark gefordert wird, fördert. Nach wie vor leben die abgewiesenen Flüchtlinge ohne Recht auf ein eigenständiges, selbsterhaltendes Leben in auferzwungener Isolation.

Bleiberecht für Alle!
Die Sans-Papiers aus der Predigerkirche

Veranstaltung am 1. Mai

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Bleiberecht jetzt! Der Film zur Zürcher Kirchenbesetzung

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Am 19. Dezember 2008 besetzten rund 150 Sans-Papiers und solidarische AktivistInnen für mehr als zwei Wochen die Predigerkirche in Zürich. Sie forderten eine humane Umsetzung der gesetzlich verankerten Härtefallregelung, die Aufhebung des Arbeitsverbotes für abgewiesene Asylsuchende sowie die Regularisierung des Aufenthaltsstatus aller Papierlosen. Nun ist ein 30-minütiger Film zur Kirchenbesetzung erschienen.

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In den Jahren 2007 und 2008 traten verschiedene Verschärfungen im Schweizer Asylrecht in Kraft. So können nun alle abgewiesenen Asylsuchenden von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Sie haben bloss noch Anspruch auf Nothilfe. Für deren Umsetzung, Umfang und Form sind die Kantone zuständig. Im Kanton Zürich müssen betroffene Personen mit nur 60 Franken pro Woche in Form von Gutscheinen der Supermarktkette Migros auskommen. Manche sind sogar gezwungen, die Notunterkunft wöchentlich zu wechseln.

Auch in der Härtefallpolitik kennt Zürich keine Gnade. Die Härtefallregelung erlaubt es illegalisierten Menschen, die seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz leben und sich “besonders erfolgreich integriert” haben, ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung zu stellen. Die kantonalen Migrationsbehörden prüfen die Gesuche und können sie ans Bundesamt für Migration (BfM) weiterleiten. Der Kanton Zürich allerdings stellt Äusserst hohe Anforderungen an die Härtefallkriterien und hat im Jahr 2008 kein einziges Gesuch ans BfM weitergeleitet.

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Im Rahmen der Kampagne “Bleiberecht für alle” wurde bereits im Winter 2007 eine Zürcher Kirche kurzzeitig besetzt. Im vergangenen Jahr kam es zu zahlreichen Protestaktionen. Da sich aber an der Asylpolitik des Kantons Zürich nichts änderte, entschlossen sich die AktivistInnen Ende 2008 zur Besetzung der Predigerkirche.

Der Film dokumentiert die Kirchenbesetzung und gibt betroffenen Sans-Papiers und AktivistInnen des Bleiberecht-Kollektivs Zürich das Wort. Diese erklären die vorhandenen Probleme, ihre Anliegen und verschiedene Aspekte der Besetzung im Detail. Sie äussern sich zum Gespräch mit dem Zürcher Migrationsamt und beurteilen die politischen Ergebnisse.

Der 30-minütige Film ist das Resultat einer Zusammenarbeit diverser Video-AktivistInnen von a-films, Bleiberecht Bern, Bleiberecht Zürich und Solidarité sans Frontières.

Film & Diskussion zur Kirchenbesetzung in Fribourg am 12. März

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Die Besetzung der Predigerkirche: Ein Rückblick

Am 19. Dezember 2008 besetzten rund 150 Sans-Papiers und solidarische AktivistInnen die Predigerkirche im Niederdorf in Zürich. Sie forderten eine humane, unbürokratische Umsetzung der gesetzlich verankerten Härtefallregelung und die Aufhebung des Arbeitsverbotes für abgewiesene Asylsuchende sowie Papiere für alle Papierlosen.
Im Folgenden möchten wir einen Überblick über die Kirchenbesetzung geben und auf politische und rechtliche Hintergründe eingehen.

Asylgesetz / Härtefallpolitik / Nothilfe-Regime / Vorgeschichte / Kirchenbesetzung / Gespräch mit Regierungsrat /

Das neue Asylgesetz

Am 1. Januar 2007 bzw. 2008 traten in der Schweiz verschiedene Veränderungen [PDF] (v.a. Verschärfungen) im Asylbereich in Kraft. Für unser Thema sind dabei u.a. folgende Punkte von besonderer Relevanz:

  • Nichteintreten wegen Papierlosigkeit: Für das Eintreten auf ein Asylgesuch muss seitens des/der Asylsuchenden ein Reisepass oder eine Identitätskarte vorgewiesen werden, Führerausweise und Geburtsurkunden reichen nicht mehr. Genügten bislang „Hinweise auf Verfolgung“ für das Eintreten, muss seit dem 1. Januar 2007 die Flüchtlingseigenschaft glaubhaft gemacht oder nachgewiesen werden.
  • Drittstaatenregel: Diese am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Regel schreibt für Asylsuchende, welche sich zuvor in einem „sicheren Drittstaat“ aufgehalten haben, einen Nichteintretensentscheid (NEE) vor.
  • Härtefall-Prüfungen: Seit 1. Januar 2007 werden Härtefälle nicht mehr im Asylverfahren geprüft. Für abgewiesene Asylsuchende können die Kantone seither beim Bundesamt für Migration (BfM) Härtefall-Gesuche zur Erteilung für Aufenthaltsbewilligungen einreichen – sie sind aber nicht dazu verpflichtet.
  • Ausdehnung des Sozialhilfestopps: Seit 1. Januar 2008 können alle abgewiesenen Asylsuchenden von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Sie haben seither bloss noch Anspruch auf Nothilfe.

Verschiedene Verschärfungen im Schweizer Asylrecht „produzieren“ unweigerlich mehr Papierlose. Viele AsylbewerberInnen verfügen u.a. aufgrund von Verfolgung nicht über gültige Papiere. Anderen wiederum gelingt es nicht, solche oder auch Dokumente, welche ihre Flüchtlingseigenschaft beweisen, innerhalb der äusserst kurzen Frist von 48 Stunden nach Gesuchstellung zu beschaffen. Zudem werden nun Ausweise verlangt, welche auch die Ausschaffung der AntragstellerInnen erlauben. Da die Schweiz von „sicheren Drittstaaten“ umgeben ist und die meisten Flüchtlinge nicht per Flugzeug einreisen, müssen wohl mehr Asylsuchende seit Anfang 2008 mit einem Nichteintretensentscheid rechnen als bisher. Formale Kriterien erhalten durch das beschleunigte Asylverfahren mehr Gewicht und die eigentlichen Fluchtgründe der Asylsuchenden werden zur Nebensache. Beurteilungen der statistischen Veränderungen durch das neue Asylgesetz sind äusserst schwierig, da bspw. die Anzahl der
Asylgesuche, NEE oder Ablehnungen von diversen Faktoren abhängig sind. Bei Vergleichen absoluter Zahlen aus der Asylstatistik 2008 [PDF] des BfM ist äusserste Vorsicht geboten, die Gefahr von Schnellschlüssen durch Interpretationsfehler ist gross. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe hat 2006 eine lesenswerte, kommentierte Übersicht [PDF] zur Teilrevision des Asylgesetzes verfasst, die ausführlich auf die genannten und alle weiteren Punkte eingeht.

Restriktive Härtefallpolitik in Zürich

Ebenso problematisch wie die Massnahmen zur Produktion von Sans-Papiers ist die Härtefallregelung. Die neue Gesetzeslage definiert Härtefall-Kriterien bloss relativ wage und lässt den Kantonen einen beträchtlichen Ermessenspielraum in der Umsetzung. Dies führt zu teils massiven Differenzen in der Praxis der Kantone. Bestes Anschauungsbeispiel ist hier der Kanton Zürich: Dieser hat 2008 kein einziges Härtefallgesuch an den Bund weitergeleitet, während der Kanton Waadt deren 300 überwies. Im Jahr 2007 leiteten die Kantone 944 Härtefallgesuche an das BfM weiter, aus dem Kanton Zürich stammten bloss 4 davon. Der Kanton Zürich schaffte 2002 die Härtefallkommission ab, verschiedene Versuche zur Wiedereinführung scheiterten. Marc Spescha, Rechtsanwalt aus Zürich, warf im Tages-Anzeiger vom 5. Januar 2008 den Zürcher Behörden die Verweigerung der Anwendung von gesetzlich verankerten Kann-Bestimmungen vor: „Gesetzlich ist der Kanton Zürich nicht verpflichtet, Härtefallbewilligungen zu erteilen, wohl aber, solche Gesuche seriös zu prüfen. Der Kanton Zürich tut etwas anderes: Er schraubt die Anforderungen an die Härtefallkriterien derart hoch, dass sie praktisch nicht erfüllt werden können.“ Der Kanton Zürich tritt auf Härtefallgesuche nicht ein, wenn einE GesuchstellerIn keinen Reisepass vorlegt. Zudem muss eine ununterbrochene Erwerbstätigkeit während der Dauer der Anwesenheit nachgewiesen werden und hinsichtlich der sprachlichen Kriterien verlangt der Kanton Zürich ein höheres Niveau (B 1) als der Bund (A 2).

Migros-Gutscheine und „Dynamisierung“

Der Sozialhilfestopp gilt auf Bundesebene seit dem 1. April 2004 für Personen mit Nichteintretensentscheid. Mit den Verschärfungen ab 2008 kann aber auch rückwirkend auf sogenannte „Altfälle“ angewendet werden und. Zudem wurde der Sozialhilfestopp mit dem neuen Asylgesetz auch auf abgewiesene Asylsuchende ausgeweitet. Da die Leistung der Nothilfe in der Zuständigkeit der Kantone liegt, ist auch hier der Ermessensspielraum gross und die Umsetzung folgt kantonalem Recht. Basierend auf einem ausführlichen Bericht [PDF] kritisierte die Schweizer Flüchtlingshilfe (SFH) am 16. Dezember 2008 in einer Medienmitteilung [PDF], dass beträchtliche interkantonale Unterschiede in der Nothilfepraxis bestehen.

Der Kanton Zürich zeichnet sich auch hier durch ein besonders restriktives Vorgehen aus. So erhalten von Nothilfe betroffene Personen seit Januar 2008 pro Woche bloss sechs Migros-Gutscheine im Wert von je 10 Franken. Für diese Menschen eröffnen sich damit zahlreiche Probleme für ihren Alltag. Die Gutscheine werden täglich ausgehändigt und es besteht Anwesenheitspflicht. Wer nicht im Zentrum präsent ist, also bspw. bei Freunden übernachtet, erhält für diesen Tag keine Hilfe. Wenn gerade keine Migros in der Nähe ist, müssen weite Strecken zu Fuss zurückgelegt werden oder man ist gezwungen, den öffentlichen Verkehr zu benutzen. Da BezügerInnen von Nothilfe kein Bargeld erhalten, können sie sich keine Billette leisten und werden bei Kontrollen dementsprechend oft gebüsst. Die Bussen wiederum können von vielen nicht bezahlt werden, Bearbeitungsgebühren werden verrechnet und manch eineR ist dafür im Gefängnis gelandet.

Migros-Gutscheine schränken die Wahlfreiheit beim Einkauf stark ein. Billige andere Läden, die oft näher wären als die nächste Migros-Filiale können nicht benutzt werden und Nahrungsmittel aus vielen Herkunftsregionen der Flüchtlinge gibt es im Migros meist nicht. Zudem deckt auch die Migros nicht alle Alltagsnotwendigkeiten, welche mit Geld bezahlt werden müssen, ab. Der zuständige Zürcher Regierungsrat Hans Hollenstein (CVP) rechtfertigte die Vergabe von Migros-Gutscheinen in einer 20-minütigen Sendung des Regionaljournal Zürich Schaffhausen am 11. Januar 2009 folgendermassen: „Der Wille des Gesetzgebers ist, dass es bescheidene Hilfe ist, dass es nicht allzu angenehm ist. (…) Wenn es allzu angenehm ist, oder sie zuviel Geld erhielten, würden diese Leute das Land gar nicht mehr verlassen.“ Hollenstein ist überzeugt, dass „wenn man dies in Bargel
d abgäbe, würde es für andere Dinge verwendet. In der Migros gibt es auch keinen Alkohol. Sonst würde man dem Kanton Zürich vorwerfen, sie hätten nichts zu essen. Auf diese Weise haben sie sicher was zu essen, wenn auch keine Filets. Aber sie können sich davon ernähren.“ Die Worte Hollensteins bedürfen keiner Erläuterung.

Neben der Vergabe von Migros-Gutscheinen zeichnet sich der Kanton Zürich auch durch sein sogenanntes Dynamisierungs-Konzept aus. Mit diesem Neusprech-Begriff ist gemeint, dass ein Teil der MigrantInnen wöchentlich ihre Unterkunft wechseln muss. Die betroffenen Personen müssen sich wöchentlich beim Migrationsamt melden, wo die Vollziehbarkeit der Wegweisung und die Anordnung von Ausschaffungshaft geprüft wird. Anschliessend werden sie zum Sozialamt geschickt, welches ihnen für sieben Tage einer Unterkunft zuweist. Der Transport von der einen Unterkunft am einen Kantonsende zu jener am anderen Kantonsende wird weder organisiert noch bezahlt. Mit der Rotation soll die lokale Verankerung der Leute verunmöglicht und ihr Alltag noch schwieriger gemacht werden. Natürlich führt insbesondere die Zürcher Asylpolitik zu einer Kriminalisierung und Verelendung der Betroffenen. Die Leute werden zu Gesetzesübertretungen wie bspw. Schwarzfahren gezwungen, wenn sie irgendwie ihren Alltag meis
tern wollen.

Papierlose erhielten von den Betreibern der Notunterkünften bislang ein kleines Papier mit Foto – mit zwiespältigen Auswirkungen. Für viele Sans-Papiers endeten Ausweiskontrollen regelmässig im Gefängnis. Nach ein paar Nächten hinter Gittern wurden sie meist wieder freigelassen. Allerdings konnten diese Karten bei Kontrollen – abhängig von der Laune der Beamten – ein Verhaftung auch verhindern. Sans-Papiers berichten, dass das Zürcher Migrationsamt die BetreiberInnen der Notunterkünfte als Reaktion auf die Kirchenbesetzung angewiesen hat, künftig keine solchen Ausweise mehr zu verteilen.

Vorgeschichte zur Besetzung

Die Kampagne „Bleiberecht für alle“ hat eine längere Vorgeschichte. Am 19. Dezember 2007 besetzten rund 120 Flüchtlinge und SymphatisantInnen aus Protest gegen die Verschärfungen im Asyl- und Ausländerrecht das Grossmünster in Zürich. In der Folge wurden verschiedene Protestaktionen und Demonstrationen organisiert. In dem in Zürich seit Frühling 2007 bestehenden wöchentlichen Flüchtlingscafé „Refugees Welcome“ erhielten NothilfeempfängerInnen bald die Möglichkeit, ihre Migros-Gutscheine in Bargeld umzutauschen. Das Café wurde für viele abgewiesene Asylsuchende zu einem regelmässigen Treffpunkt, wo sie nicht nur ihre Migros-Gutscheine los wurden, kochen und essen konnten, sondern sich auch kollektiv organisierten. Am 18. November 2008 zogen rund 50 Flüchtlinge aus Notunterkünften im Kanton Zürich zum Migrationsamt, um ihrem Unmut über ihre prekären Lebensbedingungen Luft zu
machen und Verbesserungen zu fordern. Während des ganzen Jahres 2008 fanden zudem mehrere Gespräche verschiedener Organisationen mit Regierungsrat Hollenstein statt. Ohne Erfolg.

Besetzung der Predigerkirche

Als Reaktion auf die erfolglosen Gespräche und aus Verzweiflung ob der unverändert inakzeptablen Lebensbedingungen besetzten am 19. Dezember 2008 rund 150 Sans-Papiers und solidarische AktivistInnen die Predigerkirche im Niederdorf in Zürich. Sie veröffentlichten eine politische Erklärung, in der sie die Umsetzung der Härtefallregelung, Papiere für alle und die Abschaffung des Arbeitsverbotes für abgewiesene Asylsuchende und Menschen mit NEE forderten.

Das Verhältnis zwischen den Kirchenverantwortlichen und den BesetzerInnen war von Beginn weg distanziert. Daniel Lienhard, Präsident der Kirchenpflege, äusserte sich anfangs in der NZZ vom 22. Dezember verständnisvoll und meinte, die Kirche sei der richtige Partner, um auf den humanitären Missstand aufmerksam zu machen. Aktiv solidarisch zeigten sich die Kirchenleute bloss sporadisch, wie bspw. beim Weihnachtsgottesdienst, in dem sie auch BesetzerInnen auftreten liessen. Am 22. Dezember fand ein erstes Treffen statt, in dem die BesetzerInnen aufgefordert wurden, die Kirche bis am 27. Dezember zu verlassen. Im Gegenzug versprach die Kirche, aktive Lobbyarbeit im Interesse der Sans-Papiers zu betreiben und das Gespräch mit der Kantonsregierung zu suchen. Die BesetzerInnen lehnten dieses Angebot in ihrer Vollversammlung einstimmig mit dem Argument ab, dass „dieselben Kirchenvertreter vor einem Jahr, bei der Beendigung der symb
olischen Besetzung des Grossmünsters, ähnliche Versprechungen gemacht haben“ und „sich seither die Situation der Sans-Papiers in Zürich verschlimmert statt verbessert hat.“ Aufgrund mangelnden Vertrauens beschloss man, solange in der Kirche zu bleiben, bis es zu einer Aussprache mit dem in den Skiferien weilenden Regierungsrat Hollenstein kommt. Anfangs wurde er aufgefordert, die Kirche aufzusuchen und die BesetzerInnen dort zu treffen. Hollenstein liess indes verlauten, er käme nicht in die Kirche, sei aber bereit, eine Delegation der BesetzerInnen zu empfangen, jedoch nur wenn diese die Predigerkirche räumten.

Während der Besetzung der Kirche organisierten die Sans-Papiers Filmabende, Infoveranstaltungen und Apéros. Sie erhielten regen Visiten und nutzten die Gelegenheit für Gespräche mit BesucherInnen. So hatten sie Gelegenheit, auf ihre persönliche Geschichte, ihren prekären Alltag unter dem Zürcher Nothilferegime und auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen. Mehrere Kurzfilme des anarchistischen Film-Kollektivs „a-films“ (1 / 2 / 3) dokumentieren diesen wichtigen Austausch und überlassen den Betroffenen das Wort. Das Medienecho war überraschend und anhaltend gross. Auch in qualitativer Hinsicht gelang es, die Aufmerksamkeit auf die in der Öffentlichkeit „unsichtbaren“ und aus den Asylstatistiken „verschwundenen“ Sans-Papiers und ihre problembehaftete Lebenslage zu l
enken.

Die BesetzerInnen hielten regelmässig lange, multilinguale Delegierten- und Vollversammlungen ab, in welchen sie Entscheidungen fällten. In den Medien wurde teilweise versucht, die Besetzung als eine vom Bleiberecht-Kollektiv angeführte Aktion darzustellen, in welcher die Betroffenen bloss eine Nebenrolle spielten. Es scheint, dass die AutorInnen solcher Berichte entweder den weiten Weg in die Kirche nicht fanden, aufgrund der Kälte auf halber Strecke umkehrten oder es – einmal mehr – vorzogen, ihre eigenen Vorstellungen in die Realität zu implantieren.

Die Kirchenbesetzung führte zwischen den Kirchenverantwortlichen und dem unentwegt in den Ferien weilenden Regierungsrat wie auch innerhalb der Kirchgemeinde zu Spannungen. In der Öffentlichkeit nahmen Druckversuche seitens von KirchenexpontenInnen zu. So liess beispielsweise die Pfarrerin der Predigerkirche, Renate von Ballmoos, am 29. Dezember im Tages-Anzeiger verlauten: „Die Besetzer sehen uns als Geisel, um bei der Regierung etwas zu bewirken.“ Sie betonte, das der Kirchenbetrieb durch die Besetzung stark gestört sei und die Besetzer die Kirche immer mehr in Beschlag nähmen. Während der ganzen Besetzung versuchten sich die Kirchenverantwortlichen, als „zwischen die Fronten geraten“ darzustellen, vermieden Gespräche mit den Flüchtlingen und stellten sich auch nicht hinter deren Forderungen. Ballmoos liess sogar verlauten, man habe bei der Polizei angefragt, ob eine polizeiliche Räumung der Kirche möglich sei. So viel zu Schein und Sein weihnächtlic
her Nächstenliebe.

Am 29. Dezember luden die Sans-Papiers zur Pressekonferenz, in welcher sie erneut auf ihre prekäre Lage aufmerksam machten und betonten, dass sie während eines ganzen Jahres andere Wege versucht hätten, jedoch „über den Tisch gezogen“ wurden. Sie riefen zudem für den 3. Januar zu einer Demonstration unter dem Motto „Bleiberecht jetzt! Das Recht auf Hoffnung zurück!“ in Zürich auf. Pünktlich zur Demo gab das Bleiberecht-Kollektiv eine Sonderausgabe der Zeitung „bleiberecht.ch“ heraus. Trotz anhaltender Kälte fand die laute Demonstration in der Zürcher Innenstadt grossen Zulauf.
Im Anschluss an die Demo liessen die BesetzerInnen verlauten, die Gesprächsbedingungen Hollensteins erfüllen zu wollen und die Predigerkirche am 4. Januar zu verlassen. Pfarrer Anselm Burr lud die Sans-Papiers bis am 7. Januar in die Kirche St. Jakob am Stauffacher ein.

Enttäuschendes Gespräch mit dem Regierungsrat

Am 5. Januar wurde eine Delegation der KirchenbesetzerInnen von Hollenstein empfangen. Im Gespräch lehnte er jegliche Verbesserung der Nothilfe ab. Als ihn ein Bewohner des Nothilfezentrums „Hammermühle“ im Kemptthal darauf aufmerksam machte, dass sich leider in seiner Nähe kein Migros befinde, brüstete sich Hollenstein, er habe persönlich die Initiative ergriffen und für die 91 Personen im Zentrum drei Fahrräder (!) anschaffen lassen, damit sich die weit weg liegende Migros besser erreichen liesse. Hinsichtlich der Härtefälle versprach Hollenstein die Einsetzung einer Härtefallkommission, jedoch ohne einen konkreten Zeitplan zu nennen und sich zu deren Kompetenzen zu äussern. Eine allfällig eingesetzte Kommission müsste weitreichende Kompetenzen wie bspw. für die Definierung klarer, verbindlicher Richtlinien für die Bewertung von Härtefällen haben, damit sie eine tatsächliche Verbesserung in der Zürcher Asylpolitik darstellen würde. Härtefallkommissionen existierten bislang in Basel, Luzern und Neuenburg. Diese haben zwar keine Entscheidungsbefugnisse, jedoch aber die Möglichkeit, bei den zuständigen kantonalen Behörden Empfehlungen und Anträge einzureichen.

Hollenstein erwähnte ausserdem in der Medienkonferenz nach dem Gespräch, dass sämtliche abgelehnten Härtefallgesuche erneut geprüft würden. Flüchtlinge, die bereits fünf Jahre in der Schweiz leben, können sich nun also vage Hoffnungen machen, mittelfristig als Härtefall anerkannt zu werden. Jene jedoch, welche noch keine fünf Jahre in der Schweiz sind, müssen sich erst noch eine Weile lang illegal durchschlagen, bis sie überhaupt erst ein Härtefallgesuch stellen können. An der im kantonalen Vergleich äusserst restriktiven Bewilligungspraxis von solchen Gesuchen will Hollenstein gegenwärtig nichts ändern, weshalb wohl auch eine erneute Prüfung der Gesuche nicht viel nützen wird.

Die Sans-Papiers kritisierten in einer Medienmitteilung indes, dass sich Hollenstein hinter dem Migrationsamt verstecke und seine politische Verantwortung nicht wahrnehme. In Interviews zeigten sich die Sans-Papiers enttäuscht vom Gespräch mit Hollenstein. Sie hatten sich vor allem auch positive Veränderungen in ihrem harten Alltag unter dem Nothilferegime erhofft. Am 7. Januar zogen die Sans-Papiers aus der Kirche St. Jakob aus und erklärten ihre Aktion nach langen Diskussionen für beendet. Viele von ihnen kehrten nach 19 anstrengenden Tagen schliesslich in die Nothilfeunterkünfte zurück. Vorbei ist ihr Kampf damit aber nicht – er hat erst richtig angefangen. In den kommenden Wochen werden weitere politische Schritte beraten.

Wir beenden eine Aktion und eröffnen einen Kampf

“Komm zu mir, ja sicher! Und zu dir, ja sicher!
Im Gleichschritt, damit wir zwei im ungleichen Schritt
den Abschiedsschritt uns vorführen sehn.
Bis zum nächsten Mal! Bis wir wiederkommen!”

César Vallejo (1892 Perú – 1938 París)

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Wir, die AktivistInnnen des Bleiberecht-Kollektivs zusammen mit den Sans Papier, haben die Stauffacher-Kirche am Mittwoch, den 7. Januar, verlassen. Damit haben wir die Aktion, die am 19. Dezember 2008 mit der Besetzung der Predigerkirche angefangen hatte, zu Ende gebracht.

Die Entscheidung war nicht einfach zu treffen, insbesondere weil die unmenschlichen Umstände, unter den die Betroffenen leben müssen, sich gar nicht verändert haben. Auch in Bezug auf die Härtefallkomission haben wir keine konkrete Absicht aus der Kantonsregierung gespürt. Es ist uns aber auch schwergefallen diese Entscheidung zu treffen, da viele Sans-Papiers sich bereit gezeigt haben, die Aktion weiter zu führen. Wir wollten aus unserem Herz ihrem Wunsch entgegenkommen, haben aber auf unseren Kopf gehört. Bei der Entscheidung haben wir uns beteiligt, und für das Ende dieser Aktion gestimmt. Unsere Kräfte waren am Limit und wir konnten nicht garantieren, dass die Aktion weiterhin so erfolgreich ist und wir damit einen deutlichen Sieg erringen.

Wir sind überzeugt davon, die Entscheidung in einem offenen und demokratischen Raum getroffen zu haben, in dem sich die Sans-Papiers als Einzelpersonen und als Gruppierungen beteiligen konnten.

Nach 19 Tage des Zusammenlebens und Kämpfens, haben wir den Schicksalen der Menschen in die Augen geschaut und den Egoismus der Mächtigen an unserer eigenen Haut gespürt. Es ist uns bewusst, dass wir diese Aktion beendet und gleichzeitig einen langen und schweren Kampf begonnen haben. Jetzt geht es um die Würde der Menschheit. In diesem Kampf geht es um alle Menschen, um die ganze Gesellschaft. Und wir stellen uns die Aufgabe, durch den Kampf und im Kampf selbst bessere Menschen zu werden.

Wir bedanken uns für die zahlreiche Solidaritätsbotschaften, da sie uns Hoffnung geben. Wir bedanken uns bei den Sans-Papiers, da wir zusammen gekämpft haben. Wir bedanken uns für die Gleichgültigkeit von vielen, da sie uns bestätigt, dass es noch zu viel zu tun gibt. Wir bedanken uns bei unseren Feinden, da sie uns eine unheimliche Fülle von Gründe geben, nie aufzugeben. Wir bedanken uns bei uns, da wir genügend Menschen sind, um weiter zu kämpfen.

Das Flüchtlingscafé wir weiterhin jeden Dienstag im Kasama stattfinden und wir stellen alle unsere Ressourcen zu Verfügung, um den Kampf für eine menschenwürdige Schweiz zusammen mit den Sans-Papiers fortzusetzen. Das ist eine Kampf, in dem jeder Mensch einen Platz hat.

Das Bleiberecht-Kollektiv

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Video: Medienkonferenz vom 29.12.2008

Am 29. Dezember 2008 luden die BesetzerInnen der Predigerkirche in Zürich zur Pressekonferenz. Mehrere VertreterInnen der Sans-Papiers machten dabei auf ihre prekäre Lage im Kanton Zürich und auf ihre politischen Forderungen aufmerksam.

Gemeinsame Fraktionserklärung von SP, Grüne und AL im Gemeinderat Zürich: Die Sans-Papiers ziehen aus – die Probleme bleiben

Nach einer sechzehntägigen Kirchenbesetzung der Predigerkirche, gefolgt von einem Gastrecht in der Kirche St. Jakob, werden die gegen 150 Sans-Papiers und Mitglieder des Bleiberechts-Kollektivs ihre aktuelle Aktion heute beenden.

Wir sprechen den Betroffenen unsere Solidarität aus. Dies bleibt trotz Regierungsrat Hollensteins Zugeständnis, eine Härtefallkommission einzusetzen, bitter nötig. Denn der Regierungsrat nimmt weiterhin seine Verantwortung nicht wahr, in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich für eine menschenwürdige Umsetzung der Nothilfe zu sorgen und der Härtefallregelung des neuen, verschärften Asyl- und Ausländergesetzes Geltung zu verschaffen.

Vergessen wir nicht: Diese Härtefallregelung wurde bewusst im neuen Gesetz als Ergänzung zu den Verschärfungen geschaffen, weil absehbar war, dass die neuen Bestimmungen Hunderte von Menschen in eine auswegslose Situation bringen würde. Ohne Aufenthaltsstatus dürfen sie nicht in der Schweiz bleiben. Aber sie können gleichzeitig unser Land nicht legal verlassen, da das neue Ausländergesetz genauso die illegale Ausreise unter Strafe stellt. Eine Papierbeschaffung ist in solchen Fällen auch den Behörden nicht möglich: sonst wären die Betroffenen nämlich bereits ausgeschafft worden.

Dass Regierungsrat Hollenstein bisher die faktische Nichtumsetzung der Härtefallregelung gestützt hat, ist vor diesem Hintergrund völlig unverantwortlich. Zudem hat die aktuelle, schikanöse Ausgestaltung der Nothilfe das offensichtliche Ziel, die Leute zum Untertauchen in die vollständige Illegalität zu drängen. Dass sich diese Menschen, denen zum Überleben praktisch nur die Kleinkriminalität bleibt, kaum in Fischenthal oder Sternenberg niederlassen, sondern in den Städten untertauchen, ist ein Effekt, den der Regierungsrat offenbar bewusst in Kauf nimmt!

Regierungsrat Hollenstein und der Gesamtregierungsrat muss nun seine Verdrängungspolitik beenden und seine politische Verantwortung wahrnehmen. Wir fordern konkret:

1. Eine rasche Einsetzung der versprochenen Härtefallkommission
2. Eine sofortige Angleichung der Zürcher Härtefallrichtlinien zumindest an die bereits vorliegenden eidgenössischen Vorschläge
3. Eine rasche Verbesserung der Nothilfe: Ausgabe der Nothilfe von Fr. 8.50 in Bargeld statt in Migros-Gutscheinen. Ausgabe von Fahrkarten für behördlich angeordnete Reisen. Abschaffung der wöchentlichen Umplatzierung (die im behördlichen Neusprech “Dynamisierung” genannt wird). Aufhebung der unterirdischen Notunterkünfte.

All diese Veränderungen sind mit dem aktuellen, scharfen Gesetz bestens vereinbar und in der alleinigen Verantwortung des Regierungsrats umsetzbar. Für die auch in anderen Bereichen herrschenden offenkundigen Missstände im Zürcher Migrationsamt sind weder der Bund noch das neue Asyl- und Ausländergesetz verantwortlich!

Video: Stimmen aus der Kirche St. Jakob

Am Sonntag, 4. Januar 2009 zogen die BesetzerInnen der Predigerkirche in Zürich auf Einladung weiter in die Kirche St. Jakob. Damit waren auch die von Regierungsrat Hollenstein gestellten Bedingungen für ein Gespräch erfüllt. Am Montag, 5. Januar empfing Hollenstein schliesslich eine Delegation der Sans-Papiers zum Gespräch.

Im Kurzfilm geben zwei Sans-Papiers ihrer Enttäuschung über die mageren Zusagen des Regierungsrats Ausdruck, erklären nochmals ihre Problemlage und äussern sich dazu, wie es weiter gehen soll.


Weitere Versionen / Download

Medienmitteilung: Sans-Papiers setzen sich weiter für ihre Rechte ein / Gespräche mit Parteien werden gesucht

3170077961_5dca16666c_mDie Sans-Papiers werten die Aktion der letzten 19 Tage als Teilerfolg. Mit der versprochenen Härtefallkommission gibt es ein konkretes Zugeständnis. Auch die Tatsache, dass die Missstände im Zürcher Migrationsamt langsam an die Öffentlichkeit gelangen, ist ein Ergebnis der Kirchenbesetzung. Noch bleibt aber der Alltag der Sans-Papiers unverändert und die Papierlosen werden im Kanton Zürich als Menschen zweiter Klasse behandelt.

Die Vollversammlung der Sans-Papiers hat am Dienstag bis tief in die Nacht über das weitere Vorgehen diskutiert. Eine Mehrheit entschied sich, heute den St. Jakob zu verlassen um den weiteren Kampf für ein menschenwürdiges Leben, für das Recht zu Arbeiten und für einen geregelten Aufenthaltsstatus zu planen. Da sich alle beteiligten Sans-Papiers als Kollektiv verstehen, verlassen sie heute gemeinsam die Kirche.

Die Papierlosen werden sich weiterhin offensiv für ihre Rechte einsetzen. Deshalb fragen die Papierlosen noch diese Woche die Parteien des Kantons Zürich um einen Termine für ein Gespräch an. Mit einer Delegation möchten die Papierlosen die Parteien über ihre Probleme informieren und aufzeigen, dass mit dem heutigen Regime kein menschenwürdiges Leben im Kanton Zürich möglich ist. In den vergangenen Tagen hat sich gezeigt, dass nur wenige Politiker über die Praxis der Nothilfe im Kanton Zürich informiert sind.

Die Sans-Papiers weisen darauf hin, dass in der Umsetzung der Nothilfe keinerlei Verbesserungen erreicht wurden. Weiterhin wird die Nothilfe in Form von Migros-Gutscheinen ausbezahlt (8.50 Franken pro Tag). Viele Asylbewerber müssen wöchentlich die Nothilfezentren wechseln. Diese so genannte Dynamisierung führt zu psychischen Problemen und ist reine Schikane. Für die wöchentliche Reise in die neue Notunterkunft werden keine Zugtickets zur Verfügung gestellt, obwohl gemäss Sozialamtsvorsteher Hofstetter ein Anspruch darauf bestünde. Damit will der Kanton Zürich die Menschen bewusst in die Kriminalität treiben. Diese Praxis könnte Regierungsrat Hollenstein in eigener Kompetenz jederzeit ändern.

Im Jahr 2008 wurde kein einziges Härtefallgesuch vom Kanton Zürich an den Bund weitergeleitet. Regierungsrat Hollenstein versucht die politische Verantwortung von sich zu weisen. Doch die Sans-Papiers betonen, dass er sich nicht länger hinter dem Bund, dem Gesamtregierungsrat oder auch dem Kantonsrat verstecken kann. Denn es handelt sich um einen Verwaltungsakt.

Kein Mensch ist illegal, Bleiberecht jetzt!