Mittwoch 15. März; 12:30 Uhr; Bundeshaus West; Bern
In Ungarn befinden sich 100 Geflüchtete im Hungerstreik. Sie protestieren damit gegen die Internierung aller Geflüchteten und gegen das Dublinsystem, das sie an Ungarn kettet. Trotz des menschenverachtenden Rassismus schafft das Staatssekretariat für Migration (SEM) weiter nach Ungarn aus. Zudem heisst das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Rekurse gegen die Ausschaffungen nicht gut. Solidarität mit den betroffenen_kämpfenden Geflüchteten in Ungarn und in der Schweiz heisst Widerstand leisten, wo dies möglich ist. Beispielsweise morgen Mittwoch vor dem Bundeshaus West. Wir wollen durch die Solikundgebung den Hungerstreik bekanntmachen, Raum schaffen für den Protest einer von der aktuellen Praxis betroffenen Familie, sowie den zuständigen Behörden verschiedene kritische Stellungsnahmen überreichen.
Solidarität mit den hungerstreikenden Geflüchteten in Ungarn
In Ungarn befindenden sich 100 Geflüchtete im Hungerstreik. Seit Montag protestieren die Insass_innen des Flüchtlingslagers Bekescsaba gegen die systematische Internierung aller Geflüchteten in Ungarn und gegen das Dublinsystem, dass sie wegen Fingerabdrücken an Ungarn kettet.
Gegen Internierung aller Geflüchteten in Ungarn
Die Internierung aller Geflüchteten im Land hat das ungarische Parlament letzte Woche beschlossen. Es ist einer der Höhepunkte des staatlichen Rassismus in Ungarn.
Gegen Ausschaffungen nach Ungarn
Diese Zustände kümmern das Staatssekretariat für Migration (SEM), die kantonalen Behörden und die Securitas AG offenbar wenig. Im vergangenen Jahr schoben sie 65 Menschen nach Ungarn ab. Jede dieser Ausschaffungen ist eine zuviel. Durch die aktuelle Praxis werden die zuständigen Stellen zu Kompliz_innen der rassistischen Gewalt in Ungarn und tragen die Verantwortung für die Schädigung von Geflüchteten, die sie abgeschoben haben oder wartend zermürben lassen. Was die Folgen dieser Politik sind, zeigt der Kampf von Mohammad K. und seiner Familie. Sie werden an der Kundgebung teilnehmen.
Kritik am SEM
Das SEM wäre jederzeit frei aufgrund des Selbsteintrittsrechts Asylgesuche von Geflüchteten, die über Ungarn in die Schweiz einreisten, anzunehmen. Wir kritisieren und verurteilen diese bewusst in Kauf genommene Gewalt. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sie seit einem Jahr sogar entgegen den Einschätzungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) stattfindet. Im Februar 2016 hat das BVGer angesichts der Lage in Ungarn entschieden, Abschiebungen nach Ungarn zu stoppen, indem es Beschwerden gegen Dublin-Negativentscheide, die eine Abschiebung nach Ungarn zur Folge hätten, nicht bearbeitet.
Kritik am Bundesverwaltungsgericht
Zwar entkamen die Geflüchteten, die Beschwerde gegen eine Abschiebung nach Ungarn eingereicht haben, so einer Ausschaffung. Sie leben jedoch seither mit einem rechtlichen Vakuum und in einer unhaltbaren Situation des Wartens. Diese zermürbende Wirkung des Asylregimes, denen sie seither auf unbestimmte Dauer ausgesetzt sind, ist keine tolerierbare Alternative. Das BVGer verstösst mit der andauernden Sistierung gegen den Erwägungsgrund 5 der Präambel der Dublin-Verordnung. Dort wird explizit das „Ziel einer zügigen Bearbeitung der Anträge auf internationalen Schutz“ festgehalten. Wie das SEM hätte auch das BVGer Freiheiten, die es zu Gunsten der Geflüchteten nutzen könnte. Statt wegzuschauen könnte es die Dublin-Negativentscheide aufheben und das SEM zwingen, die Gesuche in der Schweiz zu prüfen. Das BVGer tut dies aber nicht, was wir ebenfalls kritisieren und verurteilen.
Solidarität mit den hungerstreikenden Geflüchteten in Ungarn
Gegen die Internierung aller Geflüchteten in Ungarn
Gegen Ausschaffungen nach Ungarn